Bildungsurlaub
Nutzen Sie ihren Bildungsurlaub
Denn unsere Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung sind zertifizierte Bildungsveranstaltungen. Das bedeutet, dass alle Kursteilnehmer für die Jagdschein Ausbildung bei ihrem Arbeitgeber Bildungsurlaub einreichen können, um an unseren Kursen teilzunehmen.
Solch ein Bildungsurlaub steht vielen Arbeitnehmern zu und betrifft darüber hinaus auch Auszubildende, Beamte des Landes und der Kommunen sowie Richter.
Bildungsurlaub stellt eine gute Möglichkeit dar sich im beruflichen Alltag die zeitlichen Rahmenbedingungen für den Besuch eines Jagdkurses zu schaffen, ohne dafür Urlaubstage opfern zu müssen.
Wie viel Bildungsurlaub habe ich?
In Schleswig-Holstein besteht für alle Arbeitnehmer die Möglichkeit einmal im Jahr 5 Tage Bildungsurlaub einzureichen - sofern ihr Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht. Diese Tage können auch gesammelt werden, so dass z.B. auch ein längerer Block bewilligt werden kann, welcher im laufenden Jahr beantragt wurde.
Welchen Kurs empfehlen wir?
Damit wird die Teilnahme an unserem 2 Wochen dauernden Jagdschein-Kompaktkurs möglich, der an zwei vorgelagerten Wochenenden sowie einem zwei Wochen umfassenden Unterrichtsblock stattfindet; die schriftliche Prüfung und die Schießprüfung werden am letzten Wochenende abgelegt, so dass lediglich für die mündliche Prüfung noch an einem der drei darauffolgenden Werktage etwas Zeit einzuplanen ist.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag auf Weiterbildung wird direkt beim Arbeitgeber gestellt; inhaltlich kann sich solch eine Weiterbildung im Spektrum beruflicher, allgemeiner oder politischer Themenfelder bewegen. Für die Kurse werden 7 Zeitstunden (inklusive Pausen) täglich veranschlagt. Der Arbeitgeber zahlt für die Dauer der Weiterbildung den Lohn weiter, während der Arbeitnehmer die Kosten für anfallende Kursgebühren, Lehrmittel, sowie Fahrten und Unterkunft trägt.
Wie wird Bildungsurlaub beantragt?
Der Antrag auf Bildungsurlaub wird frühestmöglich – mindestens aber 6 Wochen vor Kursbeginn – formlos beim eigenen Arbeitgeber gestellt. Im Anschluss reichen Sie nach der verbindlichen Anmeldung zum entsprechenden Kurs die Teilnahmebestätigung als Nachweis bei ihrem Arbeitgeber ein.
Weiterführende Informationen zum Thema Bildungsurlaub finden Sie hier:
Bildungsurlaubsportal Schleswig-Holstein
Infoseite zum Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein
Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz
Bildungsfreistellungsverordnung
Zuständiges Ministerium
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Bereich Arbeitsmarktförderung
Fleethörn 29 – 31
24103 Kiel
Tel: (0431) 99 05 11 11
E-Mail: info@ib-sh.de-mail.de