Fallenlehrgang
Fallenlehrgang im Rahmen der Jagdkurse
Alle unsere Jagdkurse beinhalten zwingend einen Lehrgang zum Erwerb des Fallenscheins, welcher notwendig ist, um die Fallenjagd verantwortungsvoll und sachkundig ausüben zu können. Dieser Lehrgang ist besonders wichtig, da er die Grundvoraussetzung für die Ausübung der Fallenjagd in Schleswig-Holstein darstellt.
Inhalte des Fallenlehrgangs
Der Fallenlehrgang umfasst umfassende theoretische und praktische Aspekte:
- Vorstellung verschiedener Fallentypen und ihre praktische Handhabung
- Rechtliche Grundlagen der Fallenjagd
- Schutzvorkehrungen zum verantwortungsvollen Umgang mit Fallen
- Grundzüge des Tierschutz- und Artenschutzrechts
Diese Inhalte sind nach der Schleswig-Holsteinischen Landesverordnung über die Fangjagd geregelt und schließen spezifische Kenntnisse über Funktion, artenspezifischen Einsatz, Einbau und Wartung von Fallen ein.
Regulatorische Anforderungen
- Kennzeichnung der Fallen: In Schleswig-Holstein ist es vorgeschrieben, alle verwendeten Fallen „dauerhaft und unverwechselbar“ zu kennzeichnen.
- Prüfung und Zulassung der Fallen: Vor der Erstzulassung werden die Fallen durch eine Prüfstelle des Landesjagdverbandes auf Bauartzulassung und Funktionssicherheit geprüft. Zusätzlich erfolgt alle 4 Jahre eine erneute Überprüfung.
Anerkennung und Befugnisse
Unser Fallenlehrgang wird von der Obersten Jagdbehörde anerkannt. Nach erfolgreicher Teilnahme:
- Erhalten Teilnehmer die Befugnis, als sachkundige Person die Fallenjagd auszuüben.
- Ist dies in Kombination mit einem gelösten Jagdschein und einer befugten Jagderlaubnis möglich.
Dieser Lehrgang stellt sicher, dass alle Teilnehmer nicht nur die nötigen praktischen Fähigkeiten erlangen, sondern auch tiefgehendes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen erhalten, dass für eine ethisch und gesetzeskonforme Ausführung der Fallenjagd erforderlich ist.