Jägerprüfung
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Der Unterricht findet unabhängig vom Prüfungsort in Tellingstedt statt – der Prüfungsort ist nicht vom Wohnort abhängig, sondern dient lediglich der Erweiterung unseres Kurs- und Prüfungsangebotes.
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Schleswig-Holstein
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Hamburg
Die Jägerprüfung in Schleswig-Holstein umfasst:
- Schießprüfung
- schriftliche Prüfung
- mündlich-praktische Prüfung
Diese Prüfungen werden auf einem für das jagdliche Schießen zugelassenen Schießstand abgenommen.
Schießprüfung
Die Schießprüfung setzt sich zusammen aus:
- Büchsenschießen: 5 Schüsse stehend angestrichen auf der 100 m Bahn auf die Bockscheibe (DJV 1), unter Verwendung eines mindestens rehwildtauglichen Kalibers. Mindestens 3 Treffer müssen in den Ringen 3 bis 10 erzielt werden (Mindestleistung 21 Ringe).
- Flintenschießen: Jagdlich Trap (Schrot) auf geradeaus fliegende Tontauben in 11 m Entfernung, wobei mindestens 3 von 10 Tontauben getroffen werden müssen; zwei Schuss pro Taube sind erlaubt.
Schriftliche und Mündlich-Praktische Prüfung
Kenntnisse müssen in folgenden Ausbildungsfächern nachgewiesen werden:
- Kenntnisse der jagdbaren Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Jagdbetrieb, Wild- und Jagdschadensverhütung, Land- und Waldbau
- Waffenrecht, Waffentechnik und Führung von Jagdwaffen einschließlich Faustfeuerwaffen
- Führung von Jagdhunden, Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen und Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel
- Jagdrecht, jagdlich bedeutsame Regelungen des Tierschutz-, Wald- sowie Naturschutzrechtes und anderen Rechtsvorschriften.
Diese Kenntnisse werden durch 80 offene Prüfungsfragen (20 Fragen je Prüfungsfach) in der schriftlichen Prüfung und durch eine mehrköpfige Unterrichtskommission in der mündlich-praktischen Prüfung geprüft.
Prüfungsbedingungen und -ort
- Die Prüfung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
- Vertreter der zuständigen Jagdbehörde müssen dem mündlich-praktischen Teil der Prüfung beiwohnen.
- Die Jägerprüfung wird unter anderem in Tellingstedt auf der Schießanlage der Firma Schrum GmbH und Co KG, in den Geschäftsräumen der Firma Waffen Schrum GmbH und Co, oder auf dem Schießstand Vossbu (Heide/Holstein) abgelegt.
Wiederholung der Prüfung
- Die Jägerprüfung kann in Schleswig-Holstein beliebig oft wiederholt werden.
- Nicht bestandene Prüfungsteile können bis zu 12 Monate nach der abgelegten Prüfung wiederholt werden.
Diese Informationen bieten eine detaillierte Übersicht über die Jägerprüfung in Schleswig-Holstein, einschließlich der Prüfungsanforderungen und -bedingungen, um potenzielle Prüflinge optimal auf die Anforderungen und Möglichkeiten vorzubereiten.
Die Jägerprüfung in Hamburg setzt sich aus drei Hauptteilen zusammen:
- Schießprüfung
- schriftliche Prüfung
- mündlich-praktische Prüfung
Schießprüfung
Die Schießprüfung umfasst:
- Büchsenschießen (Kugel): Durchführung mit Kaliber .222 Remington mit Zielfernrohr. Es müssen 5 Schüsse auf die Bockscheibe und 5 Schüsse auf die Fuchsscheibe abgegeben werden, jeweils auf 100 m. Das Gesamtergebnis muss mindestens 50 von 100 möglichen Ringen betragen.
- Flintenschießen (Schrot): Durchführung mit der Bockflinte im Kaliber 12/70. Es werden 10 Traptauben beschossen, die geradeaus und in variierender Höhe fliegen, von denen mindestens 3 getroffen werden müssen.
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung ist als Multiple-Choice-Test konzipiert, bei dem:
- Insgesamt 90 Fragen innerhalb von 90 Minuten beantwortet werden müssen.
- Jedes Themengebiet umfasst 15 Fragen, von denen mindestens 8 richtig beantwortet werden müssen.
- Alle Fragen sind vorher einsehbar, um Überraschungen zu vermeiden.
Mündlich-Praktische Prüfung
Diese Prüfung ist eine Gruppenprüfung, bei der jeder Prüfling zu jedem Themengebiet 7–10 Minuten geprüft wird.
Bestehensregelungen und Wiederholung
- Die Schießprüfung und die schriftliche Prüfung müssen unabhängig voneinander jeweils mindestens mit einer Note von 4,0 bestanden werden, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden.
- Die mündliche Prüfung kann bei Nichtbestehen bis zu 4 Mal jährlich wiederholt werden. Der Prüfungsblock aus Schieß- und schriftlicher Prüfung behält dabei für ein Jahr seine Gültigkeit.
Prüfungsorte
- Die Schießprüfung und die schriftliche Prüfung finden am Schießstand in Garlstorf statt.
- Der mündlich-praktische Teil wird in der Geschäftsstelle der Landesjägerschaft Hamburg durchgeführt.
Anmeldungsunterlagen
Für die Prüfungsanmeldung werden benötigt:
- Ein kleines Führungszeugnis, nicht älter als 6 Monate.
- Eine beidseitige Farbkopie des Personalausweises.
- Der Antrag muss am Bildschirm ausgefüllt, ausgedruckt werden, und es werden zwei Passbilder benötigt, von denen eines auf das vorgesehene Feld geklebt und das andere weiter unten am Antrag fixiert wird.
Diese strukturierte und detaillierte Prüfungsordnung stellt sicher, dass alle Kandidaten adäquat auf die Verantwortungen und Herausforderungen der Jägerei vorbereitet werden.
